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Experte für das Durchführen von Sicherheitsprüfungen

Arbeitssicherheit

Die BG hat sich bei Ihnen gemeldet? Wir unterstützen Sie!

Flüssiggasprüfungen

An Ihrem gewerblich genutzten Anhänger/ Fahrzeug prüfen wir die Gasanlage.

UVV-Prüfungen

Egal ob Stapler oder Hebebühnen, unsere Fachkraft erledigt die UVV-Prüfungen.

Abnahme Scheinwerfereinstellplatz/ Bremsenprüfstand

Für die Durchführung der HU im eigenen Haus, benötigen Sie einen kalibrierten Scheinwerfereinstellplatz bzw. Bremsenprüfstand.

Kalibrierung von AU-Geräten der Marke Bosch und AVL

Ihre AU-Geräte müssen jährlich gewartet und kalibriert werden!

Motorradrahmenvermessung

Mit unserem Rahmenvermessungssystem können wir einfach und kostengünstig, ohne größere Demontagearbeiten, eine Motorradrahmenvermessung durchführen.

Arbeitssicherheit

Mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir die Betreuung und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 an.

Deshalb übernehmen wir für Sie:

  • Durchführung von Betriebsbegehungen mit Protokollierung
  • Durchführung und Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung und Unterstützung der jährlichen Sicherheitsunterweisung
  • Durchführung und Unterstützung der tätigkeitsbezogenen Sicherheitsunterweisung
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
  • Lieferung notwendiger Vorlagen für die Bestellung oder Beauftragung von Mitarbeitern für gewisse Tätigkeiten

Flüssiggasprüfungen

Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten ortsvariablen und ortsfesten Verbrauchsanlagen müssen alle zwei bzw. alle vier Jahre einer regelmäßigen Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) unterzogen werden.

Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen sind alle zwei Jahre regelmäßig zu überprüfen. Eine gültige Prüfplakette und -bescheinigung sind Voraussetzung für einen sicheren Betrieb.

Deshalb übernehmen wir für Sie:

  • Gasprüfungen für Gewerbe nach DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) (z. B. Foodtrucks, Hähnchengrill, Wurstbuden, Schausteller u.ä.)
  • Gasprüfungen nach DVGW G 607 (Wohnwagen und Wohnmobile)

UVV-Prüfungen

Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaften stellt die für jedes Unternehmen verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Ihre Einhaltung ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren. Wir übernehmen dies für Sie und stellen Ihnen bei erfolgreicher Abnahme die entsprechende Prüfbescheinigung aus.

Deshalb übernehmen wir für Sie:

  • UVV-Prüfungen an kraftbetätigten Türen und Toren
  • UVV-Prüfungen an Hebebühnen
  • UVV-Prüfungen an Winden, Hub- und Zuggeräten
  • UVV-Prüfungen an Flurförderfahrzeugen
  • Weitere Prüfungen auf Anfrage
  • Ausbildung Gabelstaplerfahrer

Abnahme Scheinwerfereinstellplatz/ Bremsenprüfstand

Nach erfolgreicher Vermessung erhalten Sie von uns ein richtlinienkonformes Prüfprotokoll für das gesamte System inkl. Prüfsiegel und Kennzeichnung des Prüfplatzes. Mit diesem Nachweis sind Sie auch weiterhin berechtigt, HU-Abnahmen mit Ihrem Prüfplatz durchzuführen.

Kalibrierung von AU-Geräten der Marke Bosch und AVL

AU-Geräte, die im Rahmen der HU für die Abgasuntersuchung eingesetzt werden, müssen eine DakkS-konforme Kalibrierung aufweisen, die alle 12 Monate zu wiederholen ist. Wir führen diese regelmäßige Kalibrierung nach Verkehrsblatt 11-2018 Nr. 100 gerne für Sie durch.

Motorradrahmenvermessung

Bei PKWs gehört es schon längst zum guten Ton: Schon nach einem kleinen Bordsteinrempler, aber auch bei größeren Unfallschäden, oder wenn die Unfallfreiheit eines Gebrauchtfahrzeugs nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird eine
Fahrwerksvermessung durchgeführt.

So kann sichergestellt werden, dass das Fahrwerk und die Lenkung eines Fahrzeugs ein sicheres und komfortables Fahren
ermöglichen. Bei Motorrädern ist die Maßhaltigkeit des Rahmens, der Vorderradgabel und der Hinterradschwinge für
ein sicheres Fahren enorm wichtig. Dennoch ist die Motorradrahmenvermessung weit weniger bekannt.

Es kursiert oftmals die Meinung, dass für die Motorradrahmenvermessung das komplette Motorrad zerlegt werden muss
und die Kosten dafür sehr hoch sind. Aus Unwissenheit erfolgt dann in vielen Fällen eine rein subjektive Bewertung eines
möglichen Schadens.

1. Lenkkopfwinkel
Der Lenkkopfwinkel kann beispielsweise durch Anfahren eines Hindernisses (z.B. einer Bordsteinkante)
oder durch den harten Aufprall nach einem extremen „Wheelie“ außerhalb der Toleranz sein.
Der Lenkkopfwinkel beeinflusst das Geradeausverhalten, die Fahrstabilität und das Kurvenfahrverhalten.

2. Sturzabweichung
Eine Sturzabweichung entsteht durch Krafteinwirkung auf die Vorderradgabel, die als Hebelarm
fungiert. Es erfolgt eine Verdrehung des Lenkkopfs. Als Folge einer Sturzabweichung pendelt das
Bike beim Ein- und Ausfedern, das Kurvenverhalten ist bei Links- und Rechtskurven unterschiedlich.
Es kann zu Eigenlenkbewegungen bei der Geradeausfahrt kommen.

3. Lenkkopfversatz
Ein Lenkkopfversatz entsteht durch seitlichen Anstoß (z.B. mit einem Auto). Im Fahrverhalten äußert
sich ein Lenkkopfversatz durch eine Eigenlenkbewegung bei der Geradeausfahrt. Es ist ein
Gegenlenken des Fahrers erforderlich, um das Motorrad geradeaus fahren zu können.

Neben diesen Kenngrößen werden die Vorderradgabel, die Hinterradschwinge und die Felgen bewertet. Ein beschädigter Rahmen führt oftmals zu einem wirtschaftlichen Totalschaden des Bikes. Mit dem von uns erstellten Vermessungsprotokoll, das auch von den Versicherern anerkannt wird, erhalten Sie Sicherheit, wie es um das Kernstück Ihres Motorrads bestellt ist. Unser Rahmenvermessungssystem ist mobil einsetzbar. Wir bieten Rahmenvermessungen an unseren Prüfstellen und bei Motorradwerkstätten vor Ort an.